XO Scarecrow
05.05.2011, 15:58
Das Landgericht Köln hat den Wettanbieter WestLotto in die Schranken gewiesen. Annahmestellen des Unternehmens müssen größere Sportwetten von Spielern ablehnen, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen.
Der Sportwetten-Anbieter WestLotto darf von Arbeitslosengeld-II-Bezeihern keine größeren Wettbeträge akzeptieren, wie das Landgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil erklärte. Damit bestätigten die Richter eine im März erlassene einstweilige Verfügung. Darin war Mitarbeitern von Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Testkäufer wetteten über ihre Verhältnisse
Der Gerichtsbeschluss war von einem auf Malta ansässigen privaten Sportwettenanbieter erwirkt worden. Er hatte mit verdeckten Testkäufen nachweisen wollen, dass auch Hartz-IV-Empfänger in WestLotto-Annahmestellen an Sportwetten teilnehmen konnten, obwohl das geltende Glücksspielgesetz sie vor dem Wetten und demnach vor einem möglichen Verspielen der staatlichen Unterstützung schützen soll. WestLotto argumentiert dagegen, ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen.
Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass sich die Entscheidung einzig auf das in den Testkäufen geschilderte Szenario bezog. Dabei hatten potenzielle Spieler in einem Gespräch in der Annahmestelle erwähnt, dass sie Hartz IV beziehen. Diese Spieler hätten dann Wetten mit einem Einsatz von 50,50 Euro platzieren wollen. Wenn jemand mit einem monatlichen Einkommen von 364 Euro eine Wette von 50 Euro platzieren wolle, sei klar, dass dieser Einsatz in keiner Relation zum verfügbaren Einkommen stehe.
Die Kammer habe nicht entschieden, wie WestLotto mit einem deutlichen geringeren Einsatz der Spieler umzugehen habe, betonte der Gerichtssprecher. Auch sei das Personal in den Lotto-Annahmestellen nicht verpflichtet, von sich aus Kunden auf ihre finanzielle Situation hin anzusprechen.
WestLotto sieht seine Kunden diskriminiert
Ein Sprecher von WestLotto nannte das vom Gericht vorgegebene Szenario „realitätsfern“ und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an: „Nach dem Urteil bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt.“
Eine Spielersperre auf einen bloßen Verdacht hin erfülle nach dem Rechtsverständnis von WestLotto den Tatbestand einer Diskriminierung. „Dieses Urteil können wir so nicht stehen lassen. Der juristische Kampf wird beim Oberlandesgericht weitergehen“, sagte der Sprecher weiter.
quelle: SZ
Der Sportwetten-Anbieter WestLotto darf von Arbeitslosengeld-II-Bezeihern keine größeren Wettbeträge akzeptieren, wie das Landgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil erklärte. Damit bestätigten die Richter eine im März erlassene einstweilige Verfügung. Darin war Mitarbeitern von Lottoannahmestellen der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Testkäufer wetteten über ihre Verhältnisse
Der Gerichtsbeschluss war von einem auf Malta ansässigen privaten Sportwettenanbieter erwirkt worden. Er hatte mit verdeckten Testkäufen nachweisen wollen, dass auch Hartz-IV-Empfänger in WestLotto-Annahmestellen an Sportwetten teilnehmen konnten, obwohl das geltende Glücksspielgesetz sie vor dem Wetten und demnach vor einem möglichen Verspielen der staatlichen Unterstützung schützen soll. WestLotto argumentiert dagegen, ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen.
Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass sich die Entscheidung einzig auf das in den Testkäufen geschilderte Szenario bezog. Dabei hatten potenzielle Spieler in einem Gespräch in der Annahmestelle erwähnt, dass sie Hartz IV beziehen. Diese Spieler hätten dann Wetten mit einem Einsatz von 50,50 Euro platzieren wollen. Wenn jemand mit einem monatlichen Einkommen von 364 Euro eine Wette von 50 Euro platzieren wolle, sei klar, dass dieser Einsatz in keiner Relation zum verfügbaren Einkommen stehe.
Die Kammer habe nicht entschieden, wie WestLotto mit einem deutlichen geringeren Einsatz der Spieler umzugehen habe, betonte der Gerichtssprecher. Auch sei das Personal in den Lotto-Annahmestellen nicht verpflichtet, von sich aus Kunden auf ihre finanzielle Situation hin anzusprechen.
WestLotto sieht seine Kunden diskriminiert
Ein Sprecher von WestLotto nannte das vom Gericht vorgegebene Szenario „realitätsfern“ und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an: „Nach dem Urteil bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt.“
Eine Spielersperre auf einen bloßen Verdacht hin erfülle nach dem Rechtsverständnis von WestLotto den Tatbestand einer Diskriminierung. „Dieses Urteil können wir so nicht stehen lassen. Der juristische Kampf wird beim Oberlandesgericht weitergehen“, sagte der Sprecher weiter.
quelle: SZ